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   LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14 B E   

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https://dejure.org/2016,14841
LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14 B E (https://dejure.org/2016,14841)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.2016 - L 5 SF 272/14 B E (https://dejure.org/2016,14841)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 2016 - L 5 SF 272/14 B E (https://dejure.org/2016,14841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • SG Itzehoe - S 1 SF 111/12
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14 B E

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120) für den Fall einer Trennung ohne ersichtlichen sachlichen Grund entschieden, den Trennungsbeschluss als wirkungslos angesehen und die Rechtsmittelfähigkeit ohne die Aufteilung in mehrere Verfahren beurteilt.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14
    Bei Letzterem ist auf den zeitlichen Aufwand abzustellen, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).
  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 31/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14
    Vor diesem Hintergrund hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 2006 (II ZB 31/05) und vom 20. November 2006 (II ZB 9/06) die Durchführung einer telefonischen Besprechung insoweit als ausreichend angesehen.
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14
    Vor diesem Hintergrund hat auch der Bundesgerichtshof in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 2006 (II ZB 31/05) und vom 20. November 2006 (II ZB 9/06) die Durchführung einer telefonischen Besprechung insoweit als ausreichend angesehen.
  • LSG Bayern, 21.02.2011 - L 15 SF 168/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Teilanerkenntnis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2016 - L 5 SF 272/14
    Dem schließt sich der Senat an, weil bereits der Wortlaut der Vorbemerkung, in der es allgemein "Besprechungen" heißt, eine Einschränkung auf persönliche Gespräche nicht enthält, die Regelung insgesamt die Erledigung von Verfahren ohne Beteiligung des Gerichts durch Honorierung von darauf gerichteten Bemühungen des Anwalts fördern soll und kein Grund ersichtlich ist, warum solche Bemühungen nicht auch telefonisch erfolgen können (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - L 15 SF 168/10 B E; Hartmann, Kostengesetze, 3104 VV RVG Rz. 9 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 02.01.2023 - S 10 SF 271/21
    Nach der Rechtsprechung liegt eine Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG schon dann vor, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung bzw. einen Vergleichsvorschlag zwecks eigener Prüfung entgegennimmt (vgl. zu den Anforderungen an eine Besprechung: BGH Beschluss vom 12.11.2006 II ZB 9/06; BGH Beschluss vom 21.01.2010 I ZB 14/09; LSG Thüringen Beschluss vom 21.03.2012 L 6 SF 238/12 B; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 11.04.2016 L 5 SF 272/14 B E).
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